Provisionsbeträge
| Fahrzeuggruppe | Beispielfahrzeuge | Provisionsbetrag |
|---|---|---|
| ECAR, CCMR, CWMD | KIA PICANTO, RENAULT CLIO, RENAULT CLIO ST, FORD TOURNEO COURIER | 4000 TL |
| CDMD, CCAR | CITROEN C-ELYSEE, RENAULT CLIO, HYUNDAI İ20 | 4000 TL |
| SDMR, SCMR, SDMD | FIAT EGEA SEDAN, FIAT EGEA CROSS | 4500 TL |
| IDAR, SDAD | FIAT EGEA, RENAULT MEGANE SEDAN, OPEL ASTRA SEDAN | 4500 TL |
| SWAD, SWAR, TDAR | TOYOTA PROACE, PEUGEOT 2008, SEAT ARONA, OPEL MOKKA, DACIA DUSTER, TOYOTA COROLLA HYBRID | 4500 TL |
| TDAD, IFAE, SFAR, FFAD | RENAULT MEGANE SEDAN, SKODA OCTAVIA, MG ZS, NISSAN QASHQAI, PEUGEOT 3008, PEUGEOT 5008 | 4500 TL |
| FDAR, PBAD, XFAD | AUDI A3, PEUGEOT 508, VOLVO S60, MERCEDES C200 D, BMW 320i | 5000 TL |
| SVAD | MERCEDES VITO | 5000 TL |
| XBAD, YDAR, XPAR | VOLVO XC90, LEXUS RX, BMW 520i, MERCEDES E 200 D | 6000 TL |
2. Der Mieter ist verpflichtet, die Straßenverkehrsordnung sowie die geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Bei straf- oder ordnungsrechtlichen Maßnahmen infolge einer gesetz- oder vorschriftswidrigen Nutzung des Fahrzeugs trägt der Mieter die hieraus entstehenden Kosten (Bußgeld, Sicherstellung/Stilllegung des Fahrzeugs, Abschleppkosten usw.).
3. Für Sanktionen und Nebenfolgen, die sich aus vom Mieter verursachten Unfällen aufgrund von Verstößen gegen Verkehrsregeln ergeben (einschließlich Verkehrsbußgeldern, Kosten durch Sicherstellung/Abschleppen des Mietfahrzeugs sowie sonstiger im Zusammenhang mit dem Unfall entstehender Kosten), ist der Mieter verantwortlich.
Der Mieter wurde darüber informiert, dass er das ihm gemäß diesem Vertrag zur Nutzung überlassene Fahrzeug ausschließlich selbst führen darf und dass das Nutzungsrecht keiner dritten Person außerhalb des Vertrags eingeräumt ist. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung, gegen die Übergabe-/Rückgabedaten oder gegen irgendeine Bestimmung dieses Vertrags haftet der Mieter für sämtliche entstehenden Schäden; der Vermieter ist berechtigt, jeden Schaden vom Mieter zu verlangen und/oder einzuziehen. Im Falle eines Zusatzfahrers gilt diese Bestimmung entsprechend auch für den Zusatzfahrer; Mieter und Zusatzfahrer haften gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch.
4. Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag (24 Stunden). Bei kürzeren Mietzeiten wird der Tagespreis berechnet. Bei verspäteter Rückgabe wird, sofern die Verspätung 2 Stunden überschreitet, ein voller Tagespreis berechnet. Bei Reservierungen mit Vorauszahlung oder Zahlung im Büro wird ab der vereinbarten Abholzeit eine Warte-/Optionsfrist von 2 Stunden eingeräumt. Nach Ablauf dieser Frist kann die Reservierung je nach Verfügbarkeit storniert werden; Rückerstattungen erfolgen in diesem Fall nicht, wie in den Storno-/Rückerstattungsbedingungen geregelt.
5. Der Mieter wird das Fahrzeug am vereinbarten Tag zurückgeben und übergeben. Für jede Verlängerung hat der Mieter die Konak Oto Kiralama Transfer Gayrimenkul İnşaat Turizm Ticaret Limited Şirketi zu kontaktieren und deren Zustimmung einzuholen. Verlängerungen ohne Zustimmung gelten zwischen den Parteien als unrechtmäßiger Besitz des Fahrzeugs durch den Mieter.
6. Zu Mietbeginn sind die Fahrzeugnutzer verpflichtet, ihre Führerscheine sowie eine gültige, nutzbare Kreditkarte vorzulegen. Zahlungen erfolgen zu Mietbeginn mittels einer gültigen Kreditkarte.
7. Zu Mietbeginn wird auf der Kreditkarte des Mieters als Sicherheit eine vorübergehende Vorautorisierung (Blockierung) in einer je nach Fahrzeuggruppe variierenden Höhe vorgenommen. Bei einer Mietdauer von mehr als 1 Monat entspricht der Blockierungsbetrag der monatlichen Miete. Der Mieter akzeptiert im Voraus, dass über diese Blockierung zusätzliche Miettage, Kraftstoffdifferenzen, Schäden, Verkehrsbußgelder usw. sowie sonstige mietbezogene Entgelte eingezogen werden können, und erhebt hiergegen keinen Einwand. Für Vorgänge im Zusammenhang mit Verkehrsbußgeldern wird eine Servicegebühr in Höhe von 20% des jeweiligen Bußgeldbetrags zzgl. MwSt. erhoben, jedoch maximal bis zu 100 TL. Fahrzeuge können mit HGS (Schnelldurchfahrtssystem) ausgestattet sein; der Mieter bezahlt nach Rückgabe die Durchfahrtsgebühren zuzüglich 15% Servicegebühr im zuständigen Büro. Nutzer des OGS (Automatisches Durchfahrtssystem) sind verpflichtet, Gebühren für unberechtigte/„Schwarz“-Durchfahrten zu bezahlen.
8. Auf Wunsch des Mieters können die folgenden Zusatzversicherungen, die den Versicherungsschutz erweitern, erworben werden;
- Mini-Schadensversicherung: Deckt einseitige Sachschäden bis zu einem je nach Fahrzeuggruppe festgelegten Betrag ab; ausgenommen sind Schäden an Reifen, Scheiben, Scheinwerfern und Spiegeln. Sie ermöglicht eine Schadensmeldung ohne Unfall- oder Polizeibericht. Bei Unfällen mit zwei Parteien sind Bericht/Protokoll obligatorisch; solche Fälle fallen nicht unter die Mini-Schadensversicherung.
- LCF-Schutz: Deckt ohne Karosserie- oder Außenteilschäden entweder 1 beschädigten Reifen (Felgenschäden sind nicht eingeschlossen) oder 1 Schaden an allen Scheiben und Seitenspiegelgläsern (Dachglas ist nicht eingeschlossen) oder 1 Schaden an einem Scheinwerfer (inkl. Rückleuchten und Blinkleuchten) im Rahmen der LCF-Versicherung ab.
- Freiwillige Haftpflichtversicherung: Bietet zusätzlich zur gesetzlichen Haftpflichtversicherung eine Deckung gegenüber Dritten bis maximal 2.000.000 TL.
- Insassenunfallversicherung: Deckt den Fahrer und die Fahrzeuginsassen im Rahmen der Versicherungslimits ab.
9. Bei Schäden und/oder Störungen am Mietfahrzeug ist der Mieter dafür verantwortlich, das Fahrzeug sicher und ohne Schadenvergrößerung zu einer autorisierten Werkstatt zu bringen. Wird in der Phase der Überführung keine Unterstützung durch die Büros der Konak Oto Kiralama Transfer Gayrimenkul İnşaat Turizm Ticaret Limited Şirketi oder das Konak Araç Kiralama Pannenhilfe-Callcenter in Anspruch genommen, trägt der Mieter die Abschleppkosten.
10. Zu Mietbeginn wird auf der Kreditkarte des Mieters je nach Fahrzeuggruppe eine Kaution als Sicherheitsleistung eingezogen. Der eingezogene Kautionsbetrag wird nach Rückgabe des Fahrzeugs und nach Einzug sämtlicher Zusatzkosten im Durchschnitt innerhalb von 3–7 Werktagen (abhängig von bankinternen/bankenübergreifenden Bearbeitungszeiten) auf dieselbe Karte zurückerstattet. Bei einer Mietdauer von mehr als 1 Monat entspricht der Blockierungsbetrag der monatlichen Miete. Der Mieter akzeptiert im Voraus, dass über die Kaution zusätzliche Miettage, Kraftstoffdifferenzen, Schäden, Verkehrsbußgelder, zusätzliche Reinigungsgebühren usw. eingezogen werden können, und erhebt hiergegen keinen Einwand. Für Vorgänge im Zusammenhang mit Verkehrsbußgeldern wird eine Servicegebühr in Höhe von 20% des jeweiligen Bußgeldbetrags zzgl. MwSt. erhoben, jedoch maximal bis zu 100 TL. Fahrzeuge können mit HGS (Schnelldurchfahrtssystem) ausgestattet sein; der Mieter bezahlt nach Rückgabe die Durchfahrtsgebühren zuzüglich 15% Servicegebühr im zuständigen Büro. Nutzer des OGS (Automatisches Durchfahrtssystem) sind verpflichtet, Gebühren für unberechtigte/„Schwarz“-Durchfahrten zu bezahlen.
11. Auf Verlangen des Vermieters ist der Mieter verpflichtet, Folgendes zu bezahlen;
a. Die Tagesmiete und/oder Kilometergebühr, berechnet nach den auf der Vorderseite angegebenen Beträgen, für die Nutzungstage und/oder die gefahrene Strecke während der Mietdauer (die gefahrene Strecke wird durch Ablesen des vom Hersteller eingebauten Kilometerzählers festgestellt; bei Defekt des Kilometerzählers wird die Kilometergebühr anhand der Kartendistanz der gefahrenen Strecke berechnet).
b. Versicherungsprämien und sonstige Entgelte auf Basis der vereinbarten und im Mietvertrag angegebenen Beträge,
c. Eine vom Vermieter festgelegte Einweggebühr, falls das Fahrzeug nicht in der Abholstation, sondern in einer anderen Station zurückgegeben wird,
d. Mehrwertsteuer sowie weitere zu tragende Steuern,
e. Sämtliche Park-/Verkehrsbußgelder oder sonstigen Geldstrafen und Gerichtskosten, die während der Mietdauer gegen den Mieter, einen weiteren Fahrer oder den Vermieter verhängt werden (ausgenommen solche, die auf ein Verschulden des Vermieters zurückzuführen sind), sowie Kosten, die durch die Sicherstellung des Fahrzeugs entstehen können, und Entgelte für Tage, an denen das Fahrzeug infolgedessen nicht vermietet werden kann,
f. Kosten für Reparaturen von Schäden am Fahrzeug infolge von Kollision oder Überschlag, die Aufwendungen des Vermieters sowie materielle und immaterielle Entschädigungen, die gegenüber Dritten zu leisten sind, werden vom Mieter getragen. Der Mieter kann jedoch von der Fahrzeugversicherung profitieren, sofern er im Vertrag das Feld „Kabul Eder“ unterzeichnet und die vorab festgelegte Kasko-Selbstbeteiligungsgrenze/Prämie bezahlt sowie das Fahrzeug vertragsgemäß nutzt und die erforderlichen Prozesse ordnungsgemäß abschließt.
g. Der Mieter akzeptiert und verpflichtet sich, bei erster Aufforderung sämtliche Schäden, Verluste und Strafen zu bezahlen, einschließlich Ansprüchen Dritter, die aufgrund von Bedienfehlern und/oder Unachtsamkeit/fehlender Sorgfalt entstehen und die im Rahmen der Verkehrsversicherungsvorschriften nicht von Versicherern eingefordert bzw. erstattet werden können, und zwar in Bezug auf Mechanik und Karosserie (außer den im Mietvertrag und im Übergabeprotokoll angegebenen Punkten). Beispiele: Schäden durch falsches Schalten, Weiterfahren trotz Warnleuchte, Weiterfahren nach Aufsetzen des Unterbodens, Nichtmeldung eines Wartungsbedarfs während der Mietdauer usw.
h. Damit eine andere Person als der Mieter das Fahrzeug nutzen darf, müssen gültiger Ausweis sowie Führerscheindaten zu Mietbeginn in den Vertrag eingetragen und die täglichen Zusatzfahrergebühren bezahlt werden. Bei Nichteinhaltung gelten abgeschlossene Versicherungen als ungültig und Mieter sowie Nutzer haften für sämtliche Schäden,
ı. Fahrzeuge, die bei Mietende mit fehlendem Kraftstoff zurückgebracht werden, werden in den Büros der Konak Oto Kiralama Transfer Gayrimenkul İnşaat Turizm Ticaret Limited Şirketi aufgefüllt; der Mieter bezahlt den Kraftstoffbetrag zuzüglich 30% Servicegebühr und MwSt. Verkehrsbußgelder aus dem Mietzeitraum, die vom Mieter bei Mietende nicht bezahlt wurden, sind an den Vermieter zu bezahlen. Verkehrsbußgelder, die bei Mietende nicht festgestellt werden können und später eingehen, werden nach Benachrichtigung auf Grundlage der vom Mieter zu Mietbeginn erteilten Zustimmung von der Kreditkarte eingezogen,
i. Für Abholung und Rückgabe in Städten ohne Büro der Konak Oto Kiralama Transfer Gayrimenkul İnşaat Turizm Ticaret Limited Şirketi wird je Kilometer eine vom Vermieter festgelegte Gebühr berechnet, ausgehend von der Entfernung zur nächstgelegenen Konak Araç Kiralama Station. Bei Rückgabe in einer anderen Stadt/Station gilt die Einweggebühr gemäß Einweg-Tarif,
j. Aufwendungen des Vermieters, die bei der Einziehung der gemäß diesem Vertrag geschuldeten Zahlungen entstehen,
k. Bei Kreditkartenzahlungen kann der Mieter der vertragsgemäßen Ausfüllung und Einziehung der als Kaution hinterlegten Kreditkartenbelege durch den Vermieter nicht widersprechen,
12. Obwohl der Mieter die von Konak Araç Kiralama angewandte Standardversicherung sowie die Mini-Schadensversicherung akzeptiert hat, verpflichtet er sich, bei Eintritt eines Schadens am Fahrzeug unter den nachstehenden Bedingungen die Schadenshaftung und die damit verbundenen Kosten ohne Einwand zu tragen,
a. Wenn er/sie zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert und/oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln steht,
b. Wenn im Unfallfeststellungsformular/-bericht vermerkt ist, dass der Unfall auf ein einseitiges Verschulden des Mieters zurückzuführen ist (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Hinweise wie Nichtanpassung der Geschwindigkeit an Wetter-, Straßen-, Sicht-, technische Eigenschaften und Verkehrslage usw.),
c. Wenn die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde und im Unfallfeststellungsformular vermerkt ist, dass der Unfall geschwindigkeitsbedingt entstanden ist,
d. In Fällen, in denen bei einseitigen Unfällen kein Unfallbericht erstellt wurde, bei zweiseitigen Unfällen die Erklärung unvollständig ausgefüllt ist oder kein Alkoholbericht vorliegt; sowie bei vorsätzlichen Unfällen, Schäden infolge unsorgfältiger/vorsätzlicher Nutzung (z. B. Fahren mit hoher Drehzahl), Schäden durch falschen/illegalen Kraftstoff, Reifenschäden, Felgenschäden infolge Weiterfahrt auf der Felge, Nutzung entgegen den Verkehrsgesetzen, Nutzung mit nicht verkehrsrechtlich zulässigem Führerschein, Unfälle durch andere als die im Vertrag benannten Fahrer; sowie in Fällen, in denen Versicherer aufgrund eines Abweichens von den durch den Verband der türkischen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen für Kaskopolicen festgelegten Bedingungen keine Entschädigung leisten. Der Mieter ist auch dann verpflichtet, Schäden an oberen Fahrzeugteilen (z. B. Kollision mit Brücken, Balkonen, Ästen usw.) zu bezahlen, selbst wenn er Verkehrs- und Schadenschutzpakete abgeschlossen hat.
e. Materielle Schäden an Dritten und Fahrzeuginsassen sowie Behandlungskosten sind auf die Limits der obligatorischen Verkehrsversicherung beschränkt; sämtliche Haftungs- und Verpflichtungsrisiken, einschließlich immaterieller Schäden, liegen ausschließlich beim Mieter.
f. Reifenriss, Reifenschäden, Felgenschäden (sofern keine LCF-Deckung erworben wurde),
g. Verlust von Radkappe und Reserverad,
h. Beschädigung von Zulassungsdokumenten, Kennzeichen, Feuerlöscher und Fahrzeugzubehör,
i. Schlüsselverlust und/oder nutzungsbedingte Schlüsselbeschädigungen,
j. Jegliche Schäden und Verluste, die nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind,
13. Der Mieter zahlt bei Fahrzeugübergabe die festgelegte Gebühr; Kosten, die während der Miete entstehen, werden bei Mietende per Kreditkarte, Voucher oder in bar beglichen. Mieter mit laufendem Konto begleichen ihre Verbindlichkeiten nach Rechnungsstellung in bar oder per Banküberweisung. Zahlt der Mieter seine aus Miete und Vertragsbestandteilen resultierenden Schulden nicht fristgerecht, erkennt er ohne Mahnung an, dass die Forderungen ab Rechnungsdatum fällig werden und ab Rechnungsdatum Verzugszinsen in Höhe von 5% (fünf Prozent) zu zahlen sind. Der Mieter erklärt und verpflichtet sich, dass die Konak Oto Kiralama Transfer Gayrimenkul İnşaat Turizm Ticaret Limited Şirketi im Falle eines Antrags auf einstweilige Pfändung oder einstweilige Verfügung wegen Nichtzahlung befugt ist, ohne Sicherheitsleistung eine entsprechende Entscheidung zu erwirken.
14. Das Fahrzeug darf nicht in den nachfolgend beschriebenen Arten genutzt werden:
a. Personen-/Güterbeförderung gegen offenes oder verborgenes Entgelt, Ziehen/Schieben eines Fahrzeugs, Transport/Besitz von gegen Zollvorschriften und andere Gesetze verstoßenden Stoffen oder sonstige rechtswidrige Handlungen; unter Einfluss von Alkohol (einschließlich Nutzung unterhalb der gesetzlichen Grenze – z. B. 0–0,30 Promille) und/oder Betäubungsmitteln; im Motorsport (Rennen, Rallye, Geschwindigkeits-/Zuverlässigkeitsprüfungen usw.)
b. Auf für den Verkehr gesperrten oder ungeeigneten Straßen; Transport von Ladung/Gegenständen in einer Weise, die das Fahrzeug beschädigen kann (Überladung); Beförderung von mehr Personen als zulässig; Nutzung auf Straßen und in Situationen, die nicht der technischen Auslegung und Belastbarkeit des Fahrzeugs entsprechen (Sumpf, Gelände, Bachbett usw.); Nutzung durch eine andere Person als den Mieter (für Personen außerhalb des Mieters ist eine vorherige Registrierung als Zusatzfahrer erforderlich; zudem bleibt der Nutzer nicht von den Vertragspflichten befreit und haftet gemeinsam mit dem Mieter),
c. Außerhalb der Landesgrenzen; außerhalb gesetzlicher Geschwindigkeitslimits; sowie in Fällen, in denen Schäden durch Abweichen von den im Vertrag genannten Regeln entstehen. Reparaturkosten, sämtliche unfallbedingten Kosten und Entschädigungen trägt der Mieter.
15. Bei Schäden am dem Mieter überlassenen Fahrzeug wird zusätzlich eine Schadensbearbeitungsgebühr in Höhe von 5% des Schadensbetrags erhoben. Während Zeiten, in denen der Mieter das Fahrzeug nicht nutzt, ist er verpflichtet, Vorsichtsmaßnahmen gegen mögliche Unfälle oder Diebstahl zu treffen. Der Mieter muss das Fahrzeug als Vorsichtsmaßnahme mit verschlossenen Türen an einem sicheren Ort parken und darf die Zulassung nicht im Fahrzeug belassen. Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter innerhalb von 24 Stunden den Fahrzeugschlüssel und die Zulassung der nächstgelegenen Konak Oto Kiralama Transfer Gayrimenkul İnşaat Turizm Ticaret Limited Şirketi-Niederlassung übergeben und nachweisen, dass er die zuständigen Sicherheitsbehörden informiert hat. Werden diese Maßnahmen nicht ergriffen und/oder wird der Diebstahl durch Nachlässigkeit begünstigt, akzeptiert der Mieter die Zahlung des Fahrzeugwerts und weiterer Schäden.
16. Bei Beförderung von Waren oder Personen mit dem Fahrzeug haftet ausschließlich der Mieter für sämtliche Schäden und Verluste, die an den transportierten Gütern oder den Passagieren entstehen können.
17. Bei einem Unfall mit Sach-, Todes- oder Personenschäden hat der Mieter den Vorfall unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle bzw. den zuständigen Stellen zu melden und die Protokolle und Berichte spätestens innerhalb von 24 Stunden an die zuständige Konak Oto Kiralama Transfer Gayrimenkul İnşaat Turizm Ticaret Limited Şirketi-Niederlassung zu übermitteln.
18. Der Mieter oder ein gemäß Ziffer 12-g genannter autorisierter Fahrer ist über eine Verkehrsversicherungspolice versichert. Der Vermieter übernimmt die rechtliche Haftung für Schäden gegenüber Dritten im Rahmen der Höhe der Entschädigung, die er innerhalb der Deckungsgrenzen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen von den Versicherern erhalten kann. Alle materiellen und immateriellen Entschädigungen sowie rechtlichen Haftungen, die diesen Betrag überschreiten, liegen beim Mieter; der Vermieter hat ein Regressrecht gegenüber dem Mieter. Der Mieter trifft zudem bei einem Unfall während der Mietdauer die folgenden Maßnahmen zum Schutz der Interessen des Vermieters und dessen Versicherung:
a. Namen und Adressen der Beteiligten und Zeugen aufnehmen; Schuld oder Verantwortung nicht anerkennen, solange sie nicht festgestellt ist; das Fahrzeug nicht ohne angemessene Sicherheitsmaßnahmen verlassen; bei jedem Unfall und Schaden die nächstgelegene Konak Oto Kiralama Transfer Gayrimenkul İnşaat Turizm Ticaret Limited Şirketi-Niederlassung telefonisch informieren; außerdem das Unfallprotokoll des Vermieters einschließlich erforderlicher Skizze ausfüllen lassen; wenn die Feststellung der Schuld einer anderen Person erforderlich ist oder Verletzte bzw. Todesfälle vorliegen, unverzüglich die nächstgelegene Polizei verständigen.
19. Der Mieter gilt im Rahmen der Bedingungen der vom Vermieter mit seiner Versicherungsgesellschaft abgeschlossenen Insassenunfallversicherungspolice als versichert, sofern er die Vorderseite unterzeichnet und den vorgesehenen Betrag bezahlt.
20. Sofern ein Schaden vorliegt, der der Versicherungsgesellschaft zu melden ist, ist der Mieter verpflichtet, die Dokumente und Verfahren vollständig zu erstellen und zu übergeben. Bis zur vollständigen Erfüllung dieser Dokumentations- und Verfahrenspflichten läuft der Mietvertrag auf Basis des Tagesmietpreises weiter.
21. Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände und Sachen, die nach Rücknahme des Fahrzeugs im Fahrzeug verbleiben. Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietdauer die regelmäßige Wartung gemäß dem im Fahrzeug befindlichen Handbuch durchführen zu lassen. Bei Vorlage von Rechnungen für in autorisierten Werkstätten und mit Kenntnis der Konak Oto Kiralama Transfer Gayrimenkul İnşaat Turizm Ticaret Limited Şirketi durchgeführte Arbeiten werden die Beträge von der Schuld des Mieters abgezogen und ein verbleibender Betrag an den Mieter ausgezahlt. Bei einer Panne hat der Vermieter (gemeint: der Mieter) das Fahrzeug unverzüglich sicher abzustellen und die nächstgelegene Konak Oto Kiralama Transfer Gayrimenkul İnşaat Turizm Ticaret Limited Şirketi-Niederlassung zu informieren. Reparaturkosten werden nur anerkannt, sofern die Niederlassungen der Konak Oto Kiralama Transfer Gayrimenkul İnşaat Turizm Ticaret Limited Şirketi vorab zugestimmt haben. Die Konak Oto Kiralama Transfer Gayrimenkul İnşaat Turizm Ticaret Limited Şirketi haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen/Materialien im Fahrzeug. Der Mieter erklärt, dass bei Ablauf der Vertragsdauer der Vertrag ohne weitere Mahnung endet und dass die Nicht-Rückgabe des Fahrzeugs trotz Beendigung des Vertrags strafrechtliche Konsequenzen haben kann; ferner, dass bei Nutzung außerhalb der Mietdauer durch den Mieter oder den Zusatzfahrer und/oder bei gesetzeswidriger Nutzung keinerlei Versicherungs-/Sicherungsleistungen oder gesetzlichen Rechte in Anspruch genommen werden können und dass hierzu keine weitere gesonderte Mitteilung erfolgt.
22. Nach Ablauf der Mietdauer kann der Mieter die Mietdauer nicht einseitig verlängern. Möchte der Mieter verlängern, kann die Mietdauer mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters verlängert werden oder der Mieter erklärt sein Einverständnis mit einem neu zuzuweisenden Fahrzeug. Wenn der Vermieter die Verlängerung nicht genehmigt, hat der Mieter in jedem Fall mit Ablauf der im Vertrag angegebenen Mietdauer das Fahrzeug an die Adresse „Türkler Mahallesi, Türkler Yasemin Sokak, No:25 Alanya, Antalya.“ oder an eine andere vom Vermieter schriftlich mitgeteilte Adresse zu liefern. Mietverlängerungen bleiben auch ohne Unterzeichnung eines Folgevertrags an die Bedingungen dieses Vertrags gebunden. Der Mieter akzeptiert, dass die Nicht-Rückgabe des Fahrzeugs nach Ablauf der Vertragsdauer strafrechtliche Konsequenzen haben kann und dass er das Fahrzeug nicht über die Mietdauer hinaus zurückhält. Er erkennt an und erklärt, dass er nach Ablauf der Mietdauer und/oder während gesetzeswidriger Nutzung keine Versicherungen, Sicherheiten und gesetzlichen Rechte in Anspruch nehmen kann.
23. Verstößt der Mieter gegen eine Bestimmung dieses Vertrags, insbesondere wenn er das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Datum zurückgibt, räumt der Mieter der Konak Oto Kiralama Transfer Gayrimenkul İnşaat Turizm Ticaret Limited Şirketi das Recht ein, das Fahrzeug unabhängig vom Standort ohne vorherige Warnung unverzüglich zurückzunehmen. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden und Aufwendungen zu bezahlen, die während der Rücknahme durch die Konak Oto Kiralama Transfer Gayrimenkul İnşaat Turizm Ticaret Limited Şirketi entstehen können. Der Mieter erklärt, dass bei Ablauf der Vertragsdauer der Vertrag ohne weitere Mahnung endet und dass die Nicht-Rückgabe des Fahrzeugs trotz Beendigung des Vertrags strafrechtliche Konsequenzen haben kann; ferner, dass bei Nutzung außerhalb der Mietdauer durch den Mieter oder den Zusatzfahrer und/oder bei gesetzeswidriger Nutzung keinerlei Versicherungs-/Sicherungsleistungen oder gesetzlichen Rechte in Anspruch genommen werden können und dass hierzu keine weitere gesonderte Mitteilung erfolgt.
24. Der Vermieter kann diesen Vertrag jederzeit durch eine Mitteilung an den Mieter, einschließlich per E-Mail, Fax oder SMS, einseitig kündigen.
25. Mietbedingungen in Informationsbroschüren, die vom Vermieter gedruckt und dem Kunden zu Mietbeginn ausgehändigt werden und die als integraler Bestandteil dieses Vertrags gelten, wurden vom Mieter unverändert akzeptiert, auch wenn sie in diesem Vertrag nicht ausdrücklich aufgeführt sind.
26. Für die Nutzung der Fahrzeuge gelten Kilometerlimits wie nachstehend beschrieben; bei Überschreitung werden Gebühren in den in der obenstehenden Tabelle genannten Beträgen berechnet.
27. „Der Mieter erkennt unwiderruflich an, erklärt und verpflichtet sich, dass in dem/den gemäß diesem Vertrag gemieteten Fahrzeug(en) Systeme zur geografischen Standortbestimmung vorhanden sind, insbesondere ein Fahrzeugortungssystem, jedoch nicht beschränkt hierauf.“
28. Die Parteien erkennen an und erklären, dass in Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen können, die Unterlagen, Bücher, Erklärungen und Aufzeichnungen des Vermieters sowie Computeraufzeichnungen allein als gültiger, alle Parteien bindender, endgültiger und ausschließlicher Beweis gelten; andere Beweismittel können nicht beigebracht werden, und selbst wenn, bleiben sie unberücksichtigt.
29. Für sämtliche Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen oder mit diesem Vertrag in Zusammenhang stehen, findet türkisches Recht Anwendung; zuständig sind die Gerichte und Vollstreckungsbehörden von Antalya (Alanya).
30. Als unabhängiger Verantwortlicher kann der Vermieter die im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag oder einem damit verbundenen Vertrag bzw. einer Dienstleistung erhobenen personenbezogenen Daten des Mieters (sowie die personenbezogenen Daten eines autorisierten Fahrers) („personenbezogene Daten des Mieters“ oder „personenbezogene Daten“) zu den nachfolgend genannten Zwecken verwenden und weitergeben:
a) Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Mieters zur Verwaltung des Miet- und Geschäftsverhältnisses, zur Kontaktaufnahme mit dem Mieter oder zur Unterstützung im Zusammenhang mit dem Mietvertrag. Der Vermieter verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mieters zu diesem Zweck (i) zur Vertragserfüllung (z. B. Abrechnung) oder (ii) aufgrund seines berechtigten Interesses, die angeforderten Leistungen effizient zu erbringen (sofern nicht die Rechte des Mieters und der zusätzlichen autorisierten Fahrer auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten überwiegen).
b) Speicherung personenbezogener Daten des Mieters oder eines autorisierten Fahrers im Zusammenhang mit einem Ereignis, wenn der Vermieter der Ansicht ist, dass der Mieter oder ein zusätzlicher autorisierter Fahrer aufgrund dieses Ereignisses ein Risiko für zukünftige Vermietungen darstellen könnte. Der Vermieter verarbeitet diese Daten aufgrund seines berechtigten Interesses, seine Mitarbeiter, andere Kunden, Vermögenswerte und die Öffentlichkeit vor Sicherheits- und Finanzrisiken zu schützen (sofern nicht die Rechte des Mieters und der zusätzlichen autorisierten Fahrer überwiegen), basierend auf früherem Kundenverhalten.
c) Verifizierung der vom Mieter oder autorisierten Fahrer bereitgestellten Fahr- und Kreditinformationen (einschließlich personenbezogener Daten des Mieters) über Kreditinstitute, Zulassungsstellen, Anti-Betrugsstellen und Datenbanken. Der Vermieter verarbeitet diese Daten aufgrund seines berechtigten Interesses an der Betrugsprävention (sofern nicht die Rechte des Mieters und der zusätzlichen autorisierten Fahrer überwiegen).
d) Übermittlung von Details zu Unfällen, an denen der Mieter oder ein zusätzlicher autorisierter Fahrer beteiligt ist (einschließlich personenbezogener Daten des Mieters), an relevante Versicherungsdatenbanken. Der Vermieter verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mieters zu diesem Zweck, soweit dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
e) Bereitstellung der personenbezogenen Daten des Mieters an staatliche Stellen, die Routenprogramme überwachen, um die Durchsetzung verkehrsbezogener Regelungen während der Miete zu unterstützen. Der Vermieter verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mieters zu diesem Zweck, soweit dies zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
f) Der Vermieter kann die personenbezogenen Daten des Mieters an das zuständige Finanzamt bzw. die zuständige Behörde, Inkassodienstleister, Kreditinstitute und andere relevante Stellen übermitteln, (i) zur Vertragserfüllung; (ii) zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und/oder; (iii) im Rahmen des berechtigten Interesses des Vermieters an der Einziehung seiner Forderungen.
31. Der Vermieter kann die personenbezogenen Daten des Mieters an die relevanten verbundenen Unternehmen und/oder an eines dieser verbundenen Unternehmen übermitteln; alle Unternehmen handeln hierbei jeweils als unabhängige Verantwortliche.
a) Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Mieters zur Verwaltung des Miet- und Geschäftsverhältnisses; Kontaktaufnahme mit dem Mieter zur Unterstützung im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis.
b) Speicherung personenbezogener Daten des Mieters oder eines autorisierten Fahrers im Zusammenhang mit einem Ereignis, wenn der Vermieter der Ansicht ist, dass der Mieter oder ein zusätzlicher autorisierter Fahrer aufgrund dieses Ereignisses ein Risiko für zukünftige Vermietungen darstellen könnte.
c) Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Mieters zur Durchführung von Kundenzufriedenheitsumfragen per Telefon; diese Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der ausdrücklichen Einwilligung des Mieters.
d) Versand von Marketingmitteilungen (z. B. per Post oder elektronischer Kommunikation) an den Mieter über ähnliche Produkte oder Dienstleistungen, die für den Mieter von Interesse sein könnten; dieser Zweck kann die Ausspielung zielgerichteter Werbung auf ausgewählten Partnerseiten und in sozialen Netzwerken umfassen. Soweit erforderlich, wird die Einwilligung des Mieters eingeholt.
e) Erhebung und Analyse von Nutzungsstatistiken zu Produkten und Dienstleistungen (einschließlich Verarbeitung anonymisierter Daten), um zukünftigen potenziellen Kunden bessere Services, Produkte, Funktionen und Leistungsmerkmale anbieten zu können.
32. Sowohl der Vermieter als auch die verbundenen Unternehmen speichern die personenbezogenen Daten des Mieters für kommerziell angemessene Zeiträume oder entsprechend der geltenden Gesetze und Richtlinien. Für einen bestimmten Zweck erhobene Informationen werden nur für diesen Zweck verwendet und nach Erfüllung des Zwecks nach angemessener Zeit nicht mehr aktiv gespeichert. Nicht aktive Daten können jedoch weiterhin zu statistischen, marketingbezogenen, archivischen und anderen analytischen Zwecken genutzt werden.
33. Vorbehaltlich der in den einschlägigen Gesetzen eingeräumten Rechte hat der Mieter folgende Rechte: (i) Zugang zu seinen personenbezogenen Daten (einschließlich in einem gängigen, maschinenlesbaren Format); (ii) Berichtigung seiner personenbezogenen Daten (bei Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit) zu verlangen; (iii) Löschung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern die berechtigten Interessen (oder andere Rechtsgrundlagen) des Vermieters für die Verarbeitung entfallen; (iv) Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen; (v) in bestimmten Fällen der Verarbeitung zu widersprechen; und (vi) Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzulegen.
34. Bei Fragen zur oben genannten Nutzung der personenbezogenen Daten des Mieters hat sich der Mieter zunächst an den Vermieter zu wenden.
35. Das Fahrzeug kann mit (i) Notruffunktionen („eCall-System“), die vom Hersteller („OEM“) unabhängig kontrolliert werden, und (ii) Telematik- und Infotainmentsystemen („Telematiksysteme“) ausgestattet sein. Das eCall-System dient dazu, dem Mieter und den Insassen in Notfällen angemessene Hilfe zu ermöglichen. Wird gemeldet, dass das Fahrzeug möglicherweise oder tatsächlich verloren gegangen oder gestohlen wurde, wird der Vermieter beim jeweiligen OEM Zugriff auf die erforderlichen Telematiksysteme anfordern. System- und Dienstleistungsbeschränkungen, Garantieausschlüsse, Haftungsbeschränkungen, Nutzungserklärungen, Offenlegung und Speicherung von Informationen, die individuellen Rechte des Mieters sowie ggf. Datenübermittlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sind in der einschlägigen Datenschutzerklärung enthalten; auch die Kontaktdaten der OEMs sind auf den Websites der OEMs verfügbar oder können über das Fahrzeug-Dashboard abgerufen werden. Nutzt der Mieter im Fahrzeug ein Satelliten-, Navigations- oder Infotainmentsystem, ist er für alle infolge der Nutzung im System gespeicherten Informationen selbst verantwortlich. Der Vermieter übernimmt keine Garantie für die Vertraulichkeit dieser Informationen. Vor Rückgabe des Fahrzeugs an den Vermieter muss der Mieter diese Informationen löschen. Unterlässt der Mieter dies, können nachfolgende Nutzer des Fahrzeugs auf diese Informationen zugreifen.
